Anfang 2022 sind zwei Themen für Webseitenbetreiber besonders wichtig.
Es lohnt sich, die eigene Webseite zu überprüfen sowie die Infos für zukünftige Anpassungen und Projekte im Blick zu haben.
Im Kern geht es um auf der Homepage eingebundene Services Dritter (Google Fonts, Maps, Youtube,...) und um Cookies. Beide Themen bekommen mit einem Urteil und einem neuen Gesetz eine konkretere Bedeutung.
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Als die DSGVO im Mai 2018 wirksam in Kraft trat, gab es Befürchtungen, dass nun eine Abmahnwelle aufgrund fehlerhafter Umsetzung derselben erfolgen werde.
Abmahnungen gab es dabei tatsächlich nur vereinzelt. Nun hat das Landgericht Düsseldorf ein zweifelhaftes Geschäftsmodell von einem Abmahner torpediert, der versucht hat, auf vermeintlich einfache Art Geld zu verdienen.
Und zwar durch Abmahnungen mittels eigens dafür angemeldeter Unternehmen ohne aktive Gewerbetätigkeit.
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