Google Analytics: Verfahren gegen Webseitenbetreiber
Geschrieben von Axel Veil -Tracker auf Homepage
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) hat in seinem aktuellen Newsletter darauf hingewiesen, dass gegen Webseitenbetreiber vorgegangen wird, die Tracker wie Google Analytics ohne Einwilligung einsetzen.
Interessen der Betroffenen wiegen höher als die des Seitenbetreibers
Der LfDI hat in einer Reihe von Verfahren eine Anweisung an Webseitenbetreiber erlassen. Hierin wird gefordert, die Webseite so umzustellen, dass die Übermittlung von Nutzungsdaten an andere Anbieter nur aufgrund informierter und ausdrücklicher Einwilligung der Webseitennutzer durchgeführt wird. Insbesondere geht es hier um die Nutzung der Dienste von Google Analytics und Google Remarketing.Der LfDI stützt seine Anweisung maßgeblich auf ein überwiegendes Interesse der Nutzer im Rahmen der Abwägung mit den berechtigten Interessen des Verantwortlichen.
Basis "Cookie Urteil"
Der LfDI sieht sich durch die Entscheidung des EuGH (EuGH, Urteil v. (01. Oktober 2019, Az. (C 673/17)) bestärkt.
Siehe auch hier: https://bfd.pm/article2/cookie-urteil-das-mussen-website-betreiber-beachten
Weitere Entscheidungen stehen noch aus
In einem ersten Gerichtsverfahren hat ein Webseitenbetreiber auf die Nutzung von Google Analytics verzichtet.
Weitere Verfahren zu diesem Thema sind anhängig.
Fazit
Wer Google-Analytics oder änhliche Tracking-Methoden ohne Einwilligung in seine Webseite einbindet, steht potentiell im Fokus von Daten- und Verbraucherschützern sowie von den Aufsichtsbehörden.
Quelle: https://www.datenschutz.rlp.de/de/newsletter/newsletterarchiv/lfdi-newsletter-nr-1-2020/
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