HinSchG - schon gewusst?
Geschrieben von Axel Veil -Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde auf Basis der EU-Whistleblower-Richtlinie vor kurzem verabschiedet und stellt neue Anforderungen an Unternehmen ab 50 Mitarbeitern.
Generell zielt dieses Gesetz darauf ab, Mitarbeiter zu schützen, die ernsthafte Missstände im Unternehmen aufdecken. Gleichzeitig soll eine Unternehmenskultur bereitstehen, die es eben solche Verfehlungen zu melden erlaubt.
Lösungen
Für Unternehmen ergeben sich daraus neue Verpflichtungen im Hinblick auf die Einrichtung interner Meldekanäle und den Schutz von Hinweisgebern vor Nachteilen. Diese neuen Bestimmungen müssen zudem entsprechend in Einklang mit den bestehenden Datenschutzgesetzen gebracht werden.
Firmen, die mehr als 49 Mitarbeiter beschäftigen, können diese Herausforderung im einfachen Einklang mit der DSGVO bringen und auf eine langjährige Expertise setzen.
Mit meiner Kooperationspartnerin Christina Hansmeyer, die als Juristin immer die passenden Paragraphen treffend im Blick hat, bekommen Sie effiziente und individuelle Lösungen.
So finden Sie beispielsweise auf der Seite https://hinweisgeberschutzgesetz-meldestelle.de ein kostenloses eBook zum Thema, um grundlegend mit dem Hinweisgeberschutzgesetz und Lösungsmöglichkeiten vertraut zu werden.
Das bedeutet auch, das Ihre Lösung im einfachen Rahmen in Punkto Aufwendungen bleiben kann.
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