Anonymisierungspraktiken sind zu hinterfragen
Geschrieben von Axel Veil - - keine KommentareAnonymisierte Daten fallen nicht unter die DS-GVO.
Wer also Daten, z. B. für Forschungszwecke, weiter verwenden möchte, kann über eine Anonymisierung den Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung umgehen.
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