Insbesondere WhatsApp steht als Messenger im Fokus der DSGVO-Konformität.
Die LfD Niedersachsen hat bereits mehrfach öffentlich betont, dass der Einsatz von WhatsApp durch Unternehmen zur betrieblichen Kommunikation gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verstößt.
Generell erfolgt eine Übermittlung der Nachrichten verschlüsselt, aber es bleiben vier Felder, die einen Einsatz problematisch machen:
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